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B1 Preliminary PET |
C1 Advanced CAE |
Im Schuljahr 2021/22 bietet das Cambridge Institut München erneut die Abnahme der englischen Sprachdiplomprüfung C1 Advanced (CAE) der Universität Cambridge an bayerischen Gymnasien und FOS/BOS an.
Die C1 Advanced (CAE) Prüfung findet im Rahmen des bayerischen Schulprojektes zu einer reduzierten Gebühr einmal jährlich statt.
Prüfungstermin (verschoben): 02. und 09. Juli 2022*
Prüfungsort: an einem Gymnasium oder einer FOS/BOS in Ihrer Region.
*gilt nicht für Schulen im Großraum München
GYMNASIEN: Gymnasiast*innen der Jahrgangsstufen 11 und 12. Zur Teilnahme sollten vor allem SchülerInnen mit guten bis sehr guten Englischkenntnissen ermutigt werden.
FOS/BOS: Fach- und Berufsoberschüler*innen der Jahrgangsstufen 12 und 13. Zur Teilnahme sollten SchülerInnen mit guten bis sehr guten Englischkenntnissen ermutigt werden.
Die Prüfungsaufgaben des C1 Advanced (CAE) werden von der University of Cambridge Language Assessment erstellt und bewertet. In allen Prüfungsteilen übernehmen Lehrkräfte der Gymnasien bzw. FOS/BOS die Aufsicht, der Prüfungsteil ‚Speaking‘ wird von Gymnasiallehrer*innen bzw. FOS/BOS Lehrkräften abgenommen, die seit vielen Jahren vom Cambridge Institut München als Speaking Examiner ausgebildet werden. Die Zertifikate werden von Cambridge English Language Assessment ausgestellt und an die Schulen der Prüfungsteilnehmer*innen gesendet.
Im Rahmen des bayerischen Schulprojektes wird eine reduzierte Gebühr in Höhe von 157 Euro angeboten (regulär 222 Euro).
Die Schulen werden gebeten, die C1 Advanced Prüfung innerhalb der Fachschaft Englisch zu besprechen.
Die Anmeldung der Schüler*innen kann entweder direkt als Sammelanmeldung über die Schule erfolgen oder die Schüler*innen bzw. Erziehungsberechtigten können sich direkt über diese Website anmelden. In beiden Fällen muss eine Kontaktperson (in der Regel die Lehrkraft) für die Schule hinterlegt sein, damit entweder eine Sammelanmeldung oder Anmeldungen direkt durch den Schüler erfolgen können.
Das Kultusministerium weist im CAE-Informationsschreiben vom 27.10.21 an die bayerischen Gymnasien wie folgt auf die Einbeziehung der Prüfungsergebnisse in die Halbjahresleistung hin:
„Hat eine Schülerin oder ein Schüler außerhalb des stundenplanmäßigen Unterrichts in Schulveranstaltungen oder Hochschulveranstaltungen, in durch das Staatsministerium beworbenen und gegebenenfalls mit Hilfe von Lehrkräften öffentlicher oder staatlich anerkannter Gymnasien durchgeführten internationalen Sprachzertifikatsprüfungen oder in vom Staatsministerium als geeignet anerkannten Wettbewerben besondere Leistungen erzielt und ist eine eindeutige fachliche Zuordnung möglich, so können diese auf Antrag in der Jahresfortgangsnote im entsprechenden Fach angemessen berücksichtigt werden.“
Diese Regelung gilt auch dann, wenn die Ergebnisse nach Notenschluss bzw. Zeugnistermin bekanntgegeben werden. Die Schulen haben in diesem Fall das bereits ausgegebene Zeugnis einzuziehen und ein berichtigtes Zeugnis zu erstellen.
Ein CAE-Sprachzertifikat kann nur einmal während der Qualifikationsphase zur Anrechnung vorgelegt werden. Die Ergebnisse können für den Ausbildungsabschnitt angerechnet werden, in dem die Prüfung abgelegt wurde (entweder 11/2 oder 12/2).
Bei Ablegen des CAE in der 11. Jahrgangsstufe gilt folgende Umrechnungstabelle:
Erzielte CAE-Punkte | GeR-Stufe | Notenpunkte |
210 - 200 | C2 | 15 |
199 - 180 | C1 | 15 |
179 - 170 | B2 | 15 |
169 - 165 | B2 | 14 |
164 - 160 | B2 | 14 |
Bei Ablegen des CAE in der 12. Jahrgangsstufe gilt die folgende Umrechnungstabelle:
Erzielte CAE-Punkte | GeR-Stufe* | Notenpunkte |
210 - 200 | C2 | 15 |
199 - 185 | C1 | 15 |
184 - 180 | C1 | 14 |
*In der 12. Jahrgangsstufe sind zertifizierte Leistungen auf dem GeR-Niveau B2 nicht berücksichtigungsfähig, da dieses Niveau bereits in der 11. Jahrgangsstufe erreicht wurde.
Für die Fach- und Berufsoberschulen in Bayern gilt gemäß CAE-Informationsschreiben des Kultusministeriums vom 19.11.2020 folgende Empfehlung zur Einbeziehung der CAE-Leistung in das Halbjahresergebnis:
Darüber hinaus ist es denkbar, das im Rahmen des internationalen Sprachzertifikats CAE erzielte Ergebnis als andere individuelle Leistung (§ 18 Abs. 3 Satz 2 FOBOSO) angemessen in das Halbjahresergebnis des Faches Englisch einzubeziehen. Die konkrete Würdigung der erbrachten Leistung liegt im Ermessen der einzelnen Schule. Dabei gilt es, angemessen zu berücksichtigen, ob eine Schülerin bzw. ein Schüler das CAE-Sprachdiplom in Jahrgangsstufe 12 oder 13 abgelegt hat und welche Punktzahl sie bzw. er erreicht hat.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:
CAMBRIDGE ENGLISH EXAMINATIONS
Cambridge Institut
Residenzstr. 22
80333 München
Tel. 089 212 69 706
info(at)cambridge-bayern.de
Cambridge English
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