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Gemäß Informationsschreiben des Kultusministeriums vom 02.11.22 an die bayerischen Gymnasien gelten die folgenden Regelungen in Bezug auf die Einbeziehung der CAE-Prüfungsergebnisse in die Halbjahresleistung:
§ 29 Abs. 2 Satz 5 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSOG8) in Verbindung mit § 28 Abs. 4 GSO-G8 ermöglicht je nach Termin der Ablegung der Prüfungen für den jeweiligen Ausbildungsabschnitt die Einbeziehung der im Rahmen des internationalen Sprachzertifikats CAE erzielten Leistungen in die Bildung der Note im Fach Englisch für den jeweiligen Ausbildungsabschnitt:
„Hat eine Schülerin oder ein Schüler außerhalb des stundenplanmäßigen Unterrichts in Schulveranstaltungen oder Hochschulveranstaltungen, in internationalen Sprachzertifikatsprüfungen oder in vom Staatsministerium als geeignet anerkannten Wettbewerben besondere Leistungen erzielt und ist eine eindeutige fachliche Zuordnung möglich, so können diese auf Antrag in der Jahresfortgangsnote im entsprechenden Fach angemessen berücksichtigt werden.“
Eine Berücksichtigung der in den Sprachzertifikatsprüfungen erzielten Leistungen bei der Notenbildung in englischsprachiger Konversation oder im W-Seminar mit Leitfach Englisch ist dagegen nicht zulässig.
Ein erfolgreich abgelegtes CAE-Zertifikat soll künftig als zwei kleine Leistungsnachweise gewertet werden, wobei die in der Prüfung erzielten Punkte in Notenpunkte umgerechnet werden. Bei der Bewertung gilt es, angemessen zu berücksichtigen, ob eine Schülerin bzw. ein Schüler das CAE in Jahrgangsstufe 11 oder 12 ablegt. Die Ergebnisse werden den Kandidaten voraussichtlich bis Ende April 2023 mitgeteilt. Bei Schülerinnen und Schülern, die sich im laufenden Schuljahr 2022/23 in Jahrgangsstufe 12 befinden, wurde in der Jahrgangsstufe 11 im Schuljahr 2021/22 auf entsprechenden Antrag die im CAE-Zertifikat erbrachte Leistung mit dem Gewicht vier kleiner Leistungsnachweise berücksichtigt. Die Kontinuität der Leistungsmessung während der gesamten Qualifikationsphase und die Gleichbehandlung der betroffenen Schülerinnen und Schüler untereinander erfordern, dass für diese Schülergruppe das CAE-Zertifikat vierfach gewichtet wird.
Bei Ablegen des CAE bereits in der 11. Jahrgangsstufe, an deren Ende im schulischen Unterricht das GER-Niveau B2 erreicht wird, gilt folgende Umrechnungstabelle:
Erzielte CAE-Punkte | GeR-Stufe | Notenpunkte |
210 - 200 | C2 | 15 |
199 - 180 | C1 | 15 |
179 - 170 | B2 | 15 |
169 - 165 | B2 | 14 |
164 - 160 | B2 | 14 |
Bei Ablegen des CAE in der 12. Jahrgangsstufe, an deren Ende das GER-Niveau B2+/C1 erreicht wird, gilt die nachstehende Umrechnungstabelle:
Erzielte CAE-Punkte | GeR-Stufe* | Notenpunkte |
210 - 200 | C2 | 15 |
199 - 185 | C1 | 15 |
184 - 180 | C1 | 14 |
*In der 12. Jahrgangsstufe können zertifizierte Leistungen auf dem GER-Niveau B2 nicht berücksichtigt werden, da dieses Niveau gemäß Lehrplan bereits in der 11. Jahrgangsstufe erreicht wurde.
Einbezug anderer Sprachzertifikate Haben Schülerinnen und Schüler ein anderes international anerkanntes Sprachzertifikat in englischer Sprache absolviert, können diese Ergebnisse auf Antrag bei der Schulleitung und nach fachlicher Prüfung durch die Schule in angemessener Weise im Zeugnis berücksichtigt werden.
Für die Fach- und Berufsoberschulen in Bayern gilt gemäß CAE-Informationsschreiben des Kultusministeriums vom 16.11.2022 folgende Empfehlung zur Einbeziehung der CAE-Leistung in das Halbjahresergebnis:
Darüber hinaus ist es denkbar, das im Rahmen des internationalen Sprachzertifikats CAE erzielte Ergebnis als andere individuelle Leistung (§ 18 Abs. 3 Satz 2 FOBOSO) angemessen in das Halbjahresergebnis des Faches Englisch einzubeziehen. Die konkrete Würdigung der erbrachten Leistung liegt im Ermessen der einzelnen Schule. Dabei gilt es, angemessen zu berücksichtigen, ob eine Schülerin bzw. ein Schüler das CAE-Sprachdiplom in Jahrgangsstufe 12 oder 13 abgelegt hat und welche Punktzahl sie bzw. er erreicht hat.
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