Die im Rahmen des internationalen Sprachzertifikats PET erzielten Leistungen können seit dem Schuljahr 2021/2022 in die Gesamtnote im Fach Englisch einfließen (vgl. § 23 Abs. 3 RSO i. d. seit 1. August 2021 geltenden Fassung: „Hat eine Schülerin oder ein Schüler außerhalb des stundenplanmäßigen Unterrichts in Schulveranstaltungen, internationalen Sprachzertifikatsprü-fungen oder vom Staatsministerium als geeignet anerkannten Wettbewerben besondere Leistungen erbracht und ist eine eindeutige fachliche Zuordnung möglich, so können diese in der Jahresfortgangsnote im entsprechenden Fach angemessen berücksichtigt werden.“).
Für die angemessene Berücksichtigung im Sinne dieser Vorschrift gelten folgende Hinweise: Da es sich bei internationalen Sprachzertifikatsprüfungen um eine valide und reliable Messung der Schülerleistung handelt, soll ein erfolgreich abgelegtes PET-Zertifikat als ein zusätzlicher klei-ner Leistungsnachweis mit 1,5-facher Gewichtung gewertet werden. Die in der Prüfung er-zielten Punkte werden in Noten umgerechnet. Dabei gilt die nachfolgende Umrechnungstabelle:
Umrechnungstabelle
Erzielte PET-Punkte
Niveaustufe (GeR)
Note
170 - 160
B2
1
159 - 153
B1+
1
152 - 140
B1
2
139 - 120
A2
--
119 - 0
--
--
Leistungen auf dem Niveau A2 (GeR) sind bei einer Notenvergabe nicht berücksichtigungsfähig, da dieses Niveau dem der 8. Jahrgangsstufe entspricht. Es wird darauf hingewiesen, dass ein PET-Sprachzertifikat nur einmal zur Anrechnung vorgelegt werden kann.