Hier folgen die wichtigsten Informationen zum Nachteilsausgleich für Kandidatinnen und Kandidaten der PET und CAE Prüfungen.
Schülerinnen und Schüler, die unter einer permanenten oder temporären Beeinträchtigung (z.B. Legasthenie, Seh- oder Hörbeeinträchtigung) leiden, müssen vor Anmeldeschluss einen Nachteilsausgleich beantragen.
Der Antrag kann zusammen mit den erforderlichen Dokumenten per E-Mail an folgende Adresse übermitteln werden:
Cambridge Institut München
info(at)cambridge-bayern.de
Dabei sind folgende Punkte zu beachten:
> Es muss eine Kopie des Attests zur Bescheinigung der Beeinträchtigung vorliegen.
> Es kann nur ein von einer/m praktizierenden Ärztin/Arzt oder Schul-Psychologin/en ausgestelltes und unterschriebenes Attest als Bescheinigung akzeptiert werden.
> Das Attest soll klar Auskunft über die genaue Art der Beeinträchtigung sowie über die daraus folgenden Einschränkungen während der Prüfung geben.
Sämtliche Daten werden vertraulich und gemäß der geltenden Datenschutzverordnung behandelt.
Jeder Antrag auf Nachteilsausgleich muss individuell unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des Prüfungsortes und des zeitlichen Ablaufes geprüft und genehmigt werden.
Nach Erhalt des Attests wird der Antrag an den Prüfungsanbieter Cambridge Assessment English weitergeleitet und nach Ablauf des Anmeldeschlusses rückbestätigt. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Schulprojektes die regulären, automatisch versandten Prüfungsbestätigungen leider keinen Hinweis auf den Nachteilsausgleich enthalten. Aus diesem Grund erhalten Kandidat:innen mit Nachteilsausgleich etwa zwei Wochen vor der Prüfung zusätzlich eine separate individuelle Bestätigung. Die Prüfungsschulen werden hierüber von uns direkt informiert, so dass der Zeitzuschlag entsprechend eingeplant werden kann.
Im Rahmen des Bayerischen Schulprojektes gewährt Cambridge University bei einer Lese- und Rechtschreibstörung grundsätzlich einen Zeitzuschlag von bis zu 25% der regulären Prüfungsdauer, unabhängig von einer individuellen Vereinbarung mit der Schule. Der Zeitzuschlag wird ausschließlich für die schriftlichen Prüfungsteile (PET: Reading & Writing; CAE: Reading and Use of English & Writing) angeboten.
Da im Rahmen des Schulprojektes die allgemeine Prüfungszeit aus organisatorischen Gründen nicht angepasst werden kann, setzen Kandidatinnen und Kandidaten mit genehmigtem Zeitzuschlag ihre Prüfung während der regulären Pausen fort. Möglichkeiten, die verlängerte Arbeitszeit unter Berücksichtigung der regulären Pausen umzusetzen, bestehen zu gesonderten Terminen in München. Wenden sie sich hierzu an info@cambridge-bayern.de
Des Weiteren kann die Beeinträchtigung bei der Benotung der Prüfung leider nicht berücksichtigt werden. Die Benotung liegt in der alleinigen Zuständigkeit der Cambridge Universität. Bei der Benotung wird die Benachteiligung grundsätzlich nicht berücksichtigt, auch wenn mit der Schule ein Notenschutz vereinbart ist.
Bei Fragen helfen wir gerne weiter:
CAMBRIDGE ENGLISH EXAMINATIONS
Cambridge Institut
Residenzstr. 22
80333 München
+49(0)89 212 69 706
info(at)cambridge-bayern.de
Cambridge English
Examinations
Cambridge Institut
Residenzstrasse 22
80333 München
info@cambridge-bayern.de
T +49(0)89 212 69 706
