Im Schuljahr 2023/2024 nahmen erneut rund 2.700 Kandidat:innen an der PET-Prüfung teil. Dabei haben 95% der teilnehmenden Realschüler:innen die Prüfung erfolgreich abgelegt, bemerkenswerte 43% der Teilnehmenden mit Auszeichnung für herausragende Leistungen. Die Erfahrung zeigt, dass die Schüler:innen auf der Basis der im Unterricht erworbenen Kompetenzen ohne zusätzliche sprachliche Vorbereitung in der Lage sind, in der B1 Preliminary (PET) Prüfung gute bis sehr gute Ergebnisse zu erzielen.
Das Cambridge Institut München bietet auch im Schuljahr 2024/2025 wieder die Abnahme der englischen Sprachdiplomprüfung B1 Preliminary (PET) der Universität Cambridge an bayerischen Realschulen an.
Die Cambridge B1 Preliminary Prüfungen (PET) 2025 finden an den folgenden beiden Tagen statt:
Samstag, 03. Mai 2025 (mündlich)
Samstag, 10. Mai 2025 (schriftlich, ggf. mündlich)
Anmeldefrist für die PET-Prüfungen 2025 ist: 15. Dezember 2024.
Die PET Prüfung wird von der University of Cambridge Assessment English erstellt und weist Kenntnisse und Fertigkeiten in der englischen Sprache auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen nach. Neben dem Leseverstehen, dem schriftlichen Ausdruck und dem Hörverstehen wird auch der mündliche Ausdruck in Form eines Speaking Tests überprüft.
Im Rahmen des bayerischen Schulprojektes können Realschüler:innen der 9. Jahrgangsstufe teilnehmen; die Teilnahme ist freiwillig. Zur Teilnahme sollten vor allem Schüler:innen mit guten bis sehr guten Englischkenntnissen angeregt werden.
Im Jahr 2020 wurde Prüfungsformat für PET aktualisiert. Hier finden Sie eine Übersicht der Änderungen im Vergleich zum früheren Format.
Die PET-Prüfung wird von der University of Cambridge Assessment English erstellt und bewertet. In allen Prüfungsteilen übernehmen Lehrkräfte der Realschulen die Aufsicht, der Prüfungsteil „Speaking“ wird von Realschullehrer:innen abgenommen, die vom Cambridge Institut München als Speaking Examiner seit dem Jahr 2002 ausgebildet werden. Die Zertifikate werden bei bestandenem Test von der Universität Cambridge ausgestellt und an die Realschulen gesandt.
Im Rahmen des bayerischen Schulprojektes beträgt die Prüfungsgebühr 99 Euro (regulär 170 Euro). Die Prüfungsgebühren sind von den Erziehungsberechtigten zu tragen.
Die Prüfungsergebnisse werden ca. 6-9 Wochen nach der Prüfung online veröffentlicht. Die Prüfungskandidat:innen können ihre Ergebnisse selbst über individuelle Zugangsdaten abrufen. Alle Infos hierzu finden Sie hier. Zudem erhalten die beteiligten Schulen bzw. Lehrkräfte die Ergebnisse ihrer Schüler:innen per E-Mail zugesandt. Die Originalzertifikate werden ca. 9-12 Wochen nach der Prüfung an die Schulen bzw. Lehrkräfte verschickt, mit der Bitte diese den Prüfungsteilnehmer:innen zu überreichen.
Die Anmeldung der Schüler:innen erfolgt grundsätzlich über eine Sammelanmeldung durch die Schule bzw. die zuständige Lehrkraft. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die die Schüler:innen bzw. Erziehungsberechtigten sich direkt über unsere Website anmelden. In beiden Fällen muss zwingend eine Kontaktperson der Schule registriert sein, damit entweder eine Sammelanmeldung oder Anmeldungen durch Schüler:innen erfolgen kann. Die Kontaktperson ist in der Regel die Lehrkraft und wird per E-Mail über alle Vorgänge informiert. Zusätzlich können Lehrkräfte über den Teacher-Account weiteres Informations- und Vorbereitungsmaterial herunterladen.
Die im Rahmen des internationalen Sprachzertifikats PET erzielten Leistungen können seit dem Schuljahr 2021/2022 in die Gesamtnote im Fach Englisch einfließen (vgl. § 23 Abs. 3 RSO i. d. seit 1. August 2021 geltenden Fassung: „Hat eine Schülerin oder ein Schüler außerhalb des stundenplanmäßigen Unterrichts in Schulveranstaltungen, internationalen Sprachzertifikatsprüfungen oder vom Staatsministerium als geeignet anerkannten Wettbewerben besondere Leistungen erbracht und ist eine eindeutige fachliche Zuordnung möglich, so können diese in der Jahresfortgangsnote im entsprechenden Fach angemessen berücksichtigt werden.“).
Für die angemessene Berücksichtigung im Sinne dieser Vorschrift gelten folgende Hinweise: Da es sich bei internationalen Sprachzertifikatsprüfungen um eine valide und reliable Messung der Schülerleistung handelt, soll ein erfolgreich abgelegtes PET-Zertifikat als ein zusätzlicher kleiner Leistungsnachweis mit 1,5-facher Gewichtung gewertet werden. Die in der Prüfung erzielten Punkte werden in Noten umgerechnet. Dabei gilt die nachfolgende Umrechnungstabelle:
Erzielte PET-Punkte | Niveaustufe (GeR) | Note |
170 - 160 | B2 | 1 |
159 - 153 | B1+ | 1 |
152 - 140 | B1 | 2 |
139 - 120 | A2 | -- |
119 - 0 | -- | -- |
Leistungen auf dem Niveau A2 (GeR) sind bei einer Notenvergabe nicht berücksichtigungsfähig, da dieses Niveau dem der 8. Jahrgangsstufe entspricht. Es wird darauf hingewiesen, dass ein PET-Sprachzertifikat nur einmal zur Anrechnung vorgelegt werden kann.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:
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