Im Schuljahr 2024/25 bietet das Cambridge Institut München erneut die Abnahme der englischen Sprachdiplomprüfung C1 Advanced (CAE) der Universität Cambridge an bayerischen Gymnasien und FOS/BOS an.
Die C1 Advanced (CAE) Prüfung findet im Rahmen des bayerischen Schulprojektes zu einer reduzierten Gebühr einmal jährlich statt.
Samstag, 15. März 2025 (mündlich)
Samstag, 22. März 2025 (schriftlich)
an einem Gymnasium oder einer FOS/BOS in der Region.
Grundätzlich richtet sich die C1 Advanced Prüfung an Schülerinnen und Schüler der letzten beiden Jahrgangsstufen an bayerischen Gymnasien und FOS/BOS. Zur Teilnahme sollten vor allem Schülerinnen und Schüler mit guten bis sehr guten Englischkenntnissen ermutigt werden.
Die Prüfungsaufgaben des C1 Advanced (CAE) werden von der University of Cambridge Language Assessment erstellt und bewertet. In allen Prüfungsteilen übernehmen Lehrkräfte der Gymnasien bzw. FOS/BOS die Aufsicht, der Prüfungsteil ‚Speaking‘ wird von Gymnasiallehrer:innen bzw. FOS/BOS Lehrkräften abgenommen, die seit vielen Jahren vom Cambridge Institut München als Speaking Examiner ausgebildet werden. Die Zertifikate werden von Cambridge English Language Assessment ausgestellt und an die Schulen der Prüfungsteilnehmer:innen gesendet.
Im Rahmen des bayerischen Schulprojektes wird eine reduzierte Gebühr in Höhe von 167 Euro angeboten (regulär 250 Euro).
Die Schulen werden gebeten, die C1 Advanced Prüfung innerhalb der Fachschaft Englisch zu besprechen. Die Anmeldung der Schüler*innen erfolgt in der Regel über eine Sammelanmeldung durch die Schule bzw. die zuständige Lehrkraft. Zudem ist auch eine Direktanmeldung über unsere Webseite möglich. In beiden Fällen muss eine Kontaktperson (in der Regel die Lehrkraft) für die Schule hinterlegt sein.
GYMNASIEN
Aufgrund der Umstellung von G8 auf G9 an bayerischen Gymnasien und der damit verbundenen komplexeren Regelungen verweisen wir aus Gründen der Klarheit auf die beiden relevanten KMS vom 10.10.2023 und 02.11.2022.
FOS/BOS
Für die Fach- und Berufsoberschulen in Bayern gilt gemäß Informationsschreiben des Kultusministeriums folgende Empfehlung zur Einbeziehung der CAE-Leistung in das Halbjahresergebnis:
Darüber hinaus ist es denkbar, das im Rahmen des internationalen Sprachzertifikats CAE erzielte Ergebnis als andere individuelle Leistung (§ 18 Abs. 3 Satz 2 FOBOSO) angemessen in das Halbjahresergebnis des Faches Englisch einzubeziehen. Die konkrete Würdigung der erbrachten Leistung liegt im Ermessen der einzelnen Schule. Dabei gilt es, angemessen zu berücksichtigen, ob eine Schülerin bzw. ein Schüler das CAE-Sprachdiplom in Jahrgangsstufe 12 oder 13 abgelegt hat und welche Punktzahl sie bzw. er erreicht hat.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:
Cambridge Examinations Team
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Cambridge English
Examinations
Cambridge Institut
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