Informationen zum Nachteilsausgleich

Hier findet ihr Informationen zum Nachteilsausgleich für Kandidaten der PET und CAE Prüfungen.

Schüler und Schülerinnen, die unter einer permanenten oder temporären Beeinträchtigung (z.B. Legasthenie, Seh- oder Hörbeeinträchtigung) leiden, müssen vor Anmeldeschluss einen Nachteilsausgleich beantragen.

Der Antrag kann zusammen mit den erforderlichen Dokumenten per E-Mail oder per Einschreiben an folgende Adresse übermitteln werden:

Cambridge Institut
Residenzstraße 22
80333 München
info(at)cambridge-bayern.de

Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

> Es muss eine Kopie des Attests zur Bescheinigung der Beeinträchtigung vorliegen.
> Es kann nur ein von einem praktizierenden Arzt oder Schul-Psychologen ausgestelltes und unterschriebenes Attest als Bescheinigung akzeptiert werden.
> Das Attest soll klar Auskunft über die genaue Art der Beeinträchtigung sowie über die daraus folgenden Einschränkungen während der Prüfung geben.

Sämtliche Daten werden vertraulich und gemäß der geltenden Datenschutzverordnung behandelt.

Jeder Antrag auf Nachteilsausgleich muss individuell unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des Prüfungsortes und des zeitlichen Ablaufes geprüft und genehmigt werden. 

Nach Erhalt des Attests wird der Antrag an Cambridge Assessement English weitergeleitet und nach Ablauf des Anmeldeschlusses rückbestätigt. Bitte beachtet, dass im Rahmen des Schulprojektes die regulären, automatisch versandten Prüfungsbestätigungen leider keinen Hinweis auf den Nachteilsausgleich enthalten. Aus diesem Grund erhalten Kandidat*innen mit Nachteilsausgleich etwa zwei Wochen vor der Prüfung zusätzlich eine separate individuelle Bestätigung. Die Prüfungsschulen werden hierüber von uns direkt informiert, so dass der Zeitzuschlag entsprechend eingeplant werden kann.

Bei weiteren Fragen zu individuellen Fällen meldet euch gerne beim Cambridge Institut.

Erläuterung

Maximal 25% Zeitzuschlag

Im Rahmen des Bayerischen Schulprojektes gewährt Cambridge University bei einer Lese- und Rechtschreibstörung grundsätzlich einen Zeitzuschlag von bis zu 25% der regulären Prüfungsdauer, unabhängig von einer individuellen Vereinbarung mit der Schule. Der Zeitzuschlag wird ausschließlich für die schriftlichen Prüfungsteile (PET: Reading & Writing; CAE: Reading and Use of English & Writing) angeboten.

Keine Berücksichtigung bei Benotung

Des Weiteren kann die Beeinträchtigung bei der Benotung der Prüfung leider nicht berücksichtigt werden. Die Benotung liegt in der alleinigen Zuständigkeit der Cambridge Universität. Bei der Benotung wird die Benachteiligung grundsätzlich nicht berücksichtigt, auch wenn mit der Schule ein Notenschutz vereinbart ist.

 

Cambridge English
Examinations

Cambridge Institut
Residenzstrasse 22
80333 München
info@cambridge-bayern.de T +49(0)89 212 69 706